EUDR-Sorgfalt und Geolokation – was der Fragebogen leistet einfach erklärt
Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/lexikon/eudr-sorgfalt
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Was es ist
Die EUDR verlangt Sorgfalt zu Herkunft, Risiko und Entwaldungsfreiheit bestimmter Rohstoffe, einschließlich Geolokation der Erzeugungsflächen. Catenis stellt dazu den Readiness-Fragebogen bereit. Die Due-Diligence-Erklärung im EU-System bleibt extern.
Sorgfalt nach der EUDR ist ein Dreischritt: Informationen sammeln, Risiko bewerten, bei Bedarf mindern. Zur Information gehören Beschreibung des Erzeugnisses, Menge, Land, und für die Erzeugungsflächen die Geolokation – Polygone, wo die Fläche das verlangt, sonst Punkte. Ohne diese Lageangabe bleibt die Herkunft eine Behauptung.
Entwaldungsfreiheit meint: nach dem Stichtag der Verordnung keine Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Fläche für den betreffenden Rohstoff, plus Legalität im Erzeugerland. Das ist eine andere Prüfung als ein CO₂-Fußabdruck oder ein Sozialaudit. Wer nur „nachhaltig bezogen“ schreibt, hat die Sorgfalt nicht beschrieben.
Catenis stellt den Readiness-Fragebogen bereit: relevante Rohstoffe, Geolokalisierung, Due Diligence, Rückverfolgbarkeit, Bestätigung der Entwaldungsfreiheit. Antworten und Uploads liegen in der Lieferantenakte. Die Due-Diligence-Erklärung im Informationssystem der Union gibt die Plattform nicht ab.
Im Betrieb sitzt die Arbeit zwischen Einkauf, Qualität und oft einer Stelle, die Rohstoffherkunft pflegt. Ohne Mandat, die Bestellung zu stoppen oder eine Charge zu trennen, bleibt die Sorgfalt ein ausgefüllter Bogen. Die Akte muss zeigen, wer entschieden hat und wann.
Geltungsbereich
Wer als Marktteilnehmer oder bestimmter Händler selbst erklärt, muss das Sorgfaltssystem betreiben und die Erklärung vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr abgeben. Zulieferer ohne diese Rolle liefern trotzdem die Rohdaten: Fläche, Trennung im Lager, Vorlieferant. Beide sitzen oft in derselben Kundenbeziehung.
Geolokation gilt für die Erzeugungsflächen der relevanten Rohstoffe, nicht für jedes Schraubenlager in der EU. Mischpartien, bei denen konforme und nicht konforme Ware nicht trennbar sind, machen die Erklärung unmöglich. Deshalb fragt der Bogen nach einem System zur Trennung – das ist Betrieb, kein Formulartrick.
Aufbewahrung der EUDR-relevanten Unterlagen liegt typischerweise bei fünf Jahren. Das ist kürzer als die sieben Jahre, die das LkSG für die Sorgfaltsakte nennt. Wer beide Pflichten hat, führt zwei Fristen in einer Akte, nicht eine gemittelte.
Catenis speichert den Bogen und die Dateien. Es prüft keine Satellitenbilder und vergibt keine Referenznummer im EU-System. Wer die Erklärung dort abgibt, arbeitet in dem Portal, das die Kommission betreibt.
Mischungen und Handelsware ohne Flächenbezug sind der harte Fall. Dann muss der Verpflichtete entweder die Charge zurückweisen, den Vorlieferanten wechseln oder die Lücke begründen. Eine Durchschnittskoordinate über mehrere unbekannte Schläge heilt das nicht. Was entschieden wurde, gehört mit Datum in die Unterlage, auch wenn die Entscheidung „nicht in Verkehr bringen“ lautet.
Was zu tun ist
Zuerst klären, ob das eigene Unternehmen erklärt oder nur zuliefert. Davon hängt ab, ob Geolokation intern erzeugt oder beim Vorlieferanten eingeholt wird. Die Rolle aufzuschreiben verhindert, dass Einkauf und Recht aneinander vorbeireden.
Dann die Flächenliste: Rohstoff, Erzeugerland, Koordinaten, Zeitraum. Der Fragebogen in Catenis fragt, ob die Geolokalisierung aller Grundstücke nachweisbar ist. „Unbekannt“ ohne Nachfassung ist später eine Lücke, kein Zwischenstand.
Risiko bewerten: Land, Komplexität der Kette, ob Dokumente zusammenpassen. Minderung kann Wechsel des Vorlieferanten, bessere Trennung oder Verzicht auf eine Charge sein. Die Entscheidung gehört mit Datum in die Akte, auch wenn nichts Auffälliges bleibt.
Die Erklärung im EU-System ist der letzte Schritt für den Verpflichteten, nicht der erste. Wer zuerst erklärt und danach die Fläche sucht, dreht die Reihenfolge um. Catenis hält den Weg bis zur Abgabe; die Abgabe selbst bleibt extern.
Fristen setzen: Bogen an den Lieferanten, Wiedervorlage wenn die Saisonware wechselt, Archiv der alten Koordinaten. Eine einmalige Excel-Liste aus dem Vorjahr trägt die nächste Ernte nicht.
Typischer Fehler
Koordinaten einer Zentrale oder eines Hafens als Erzeugungsfläche einzutragen. Die Verordnung will die Fläche, auf der der Rohstoff wuchs oder das Rind stand. Ein Firmensitz in Rotterdam ist keine Plantage.
Ein Sammelpolygon über ein ganzes Verwaltungsgebiet, weil die Einzelschläge fehlen. Das sieht vollständig aus und ist für die Charge nicht nachvollziehbar. Besser eine ehrliche Lücke mit Frist als eine erfundene Fläche.
Die Erklärung im EU-System als erledigt betrachten, sobald der Catenis-Bogen grün ist. Der Bogen ist Readiness. Die Referenz der Erklärung entsteht nur im externen System.
Koordinaten aus einem alten Saisonvertrag weiterverwenden, obwohl der Vorlieferant oder die Fläche gewechselt hat. Geolokation gehört zur Charge und zum Zeitraum. Eine Liste ohne Erntejahr ist Archiv, kein aktueller Nachweis.
Grenze
Das Lexikon beschreibt den Vorgang. Es sagt nicht, welche Genauigkeit die Koordinaten im Einzelfall brauchen, wie Mischpartien zu behandeln sind oder ob eine bestimmte Charge erklärt werden darf. Das bleibt Beratung und, wo einschlägig, der zuständigen Stelle.
Catenis dokumentiert Fragebogen und Nachweis. Satellitenprüfung, EU-Portal und die rechtliche Freigabe der Erklärung liegen außerhalb. Eine grüne Ampel ist kein Ersatz für die Due-Diligence-Erklärung. Die Referenznummer aus dem EU-System kann als Datei in der Akte liegen; erzeugen tut sie nur das externe Portal. Wer die Nummer intern verteilt, ohne die Charge zu kennen, erzeugt Scheinsicherheit.
Häufige Fragen
Was ist EUDR-Sorgfalt / Geolokation?
Die EUDR verlangt Sorgfalt zu Herkunft, Risiko und Entwaldungsfreiheit bestimmter Rohstoffe, einschließlich Geolokation der Erzeugungsflächen. Catenis stellt dazu den Readiness-Fragebogen bereit. Die Due-Diligence-Erklärung im EU-System bleibt extern.
Ersetzt das Lexikon eine Rechtsberatung?
Nein. Die Texte ordnen Themen ein. Rechtliche Bewertung, Register und Behördenprozesse bleiben beim Unternehmen bzw. seinen Beratern.