Kennzeichnung – PPWR Artikel 12 und 15 einfach erklärt

Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/lexikon/kennzeichnung

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Was es ist

Die PPWR verlangt harmonisierte Kennzeichnung zu Material, Wiederverwendbarkeit und weiteren Verbraucherinformationen. Artwork und Etiketten entstehen typischerweise außerhalb der Plattform; Catenis hält den Umsetzungsstand und die Nachweise. Das Inventar sagt, welche Formate umzustellen sind.

Artikel 12 zielt auf harmonisierte Angaben zu Material und Entsorgung, Artikel 15 auf Identifikationsmerkmal sowie Name und Anschrift des Erzeugers. Beides ist Kennzeichnung, beides braucht einen Ort: auf der Verpackung, sonst in Begleitunterlagen oder digital, soweit das die Vorgabe zulässt. Eine Websitezeile ersetzt den Ort auf dem Gebinde nicht.

Im Betrieb sitzt Artwork typisch beim Lieferanten oder in der Marketingabteilung. Der Einkauf muss trotzdem wissen, welche Formate umzustellen sind. Ohne Inventar bleibt die Umstellung eine Liste aus dem Kopf. Ohne Nachweis bleibt unklar, welcher Stand auf welcher Charge liegt. Die Zuständigkeit muss benannt sein.

Catenis hält Inventar, Umsetzungsstand und die abgelegten Nachweise. Druckdaten, Etiketten und der Lieferschein entstehen außerhalb. Die Plattform erzeugt keine Grafik und keine Pflichttexte für Begleitpapiere. Grün heißt: Status dokumentiert, nicht dass die Platte schon neu ist.

Geltungsbereich

Die harmonisierte Kennzeichnung kommt gestaffelt und über Durchführungsakte. Bis die Zeichen feststehen, bleibt der dokumentierte Plan nötig: welches Format, welcher Ist-Stand, welche Frist. Hier wird kein Stichtag für ein Etikett berechnet. Ein leeres Feld „später“ ist später nicht zu halten.

Pflichtig ist der Inverkehrbringer bzw. der Erzeuger in seiner Rolle. Operativ muss jemand sagen, wo Art. 15 sitzt: auf dem Gebinde, auf dem Lieferschein, gemischt. Eine allgemeine Markenzeile auf der Website ersetzt Name und Anschrift auf der Verpackung nicht. Der Prüfer fragt nach dem Ort, nicht nach dem Impressum.

Kennzeichnung steht neben Wiederverwendung. Ein Mehrweggebinde braucht oft andere Hinweise als Einweg. Recyclingfähigkeit und Rezyklat ändern das Zeichen nicht von selbst. Das Inventar sagt, welche Formate betroffen sind. Dieselben Zeilen speisen die DoC.

Catenis dokumentiert Status und Ort. Die rechtliche Frage, ob Begleitunterlagen ausreichen, bleibt beim Unternehmen. Ein Eintrag „digital“ ohne Fundstelle ist später nicht zu halten. Artwork bleibt außerhalb; der Stand gehört in die Akte.

Was zu tun ist

Zuerst im Inventar die Formate markieren, die ein Etikett, einen Aufdruck oder eine Begleitangabe tragen. Ohne diese Liste geht die Umstellung an den falschen Lieferanten. Eine Zeile „Karton“ ohne Ort trägt Art. 15 nicht.

Danach Ist-Stand festhalten: Materialhinweis, Sortierhinweis, Erzeugerangabe, wo angebracht. Was fehlt, bekommt einen Plan mit Frist. Was nicht einschlägig ist, bekommt eine Begründung. N/A ohne Satz ist dasselbe wie offen.

Den Lieferanten mit Art. 16 um den Umsetzungsstand bitten, wenn er das Artwork hält. Datum und Antwort ablegen. Eine Vorschau-PDF ohne Zuordnung zum Format trägt nicht. Bleibt der Rücklauf aus, erinnern.

Operativ schließen: umgesetzt oder Plan mit Frist. Catenis nimmt den Status auf. Der Druckauftrag bleibt außerhalb. Wer intern „erledigt“ markiert, während die alte Platte läuft, hat den Stand falsch.

In Catenis liegt Kennzeichnung als Maßnahme. Ampel und Frist zeigen Formate ohne Stand. Grün heißt: Status dokumentiert und Closing gesetzt. Die Plattform ersetzt weder Grafikstudio noch die Prüfung der lesbaren Schrift.

Was der Einkauf braucht, ist die Liste für Montag: welches Format ohne Stand, welche Frist ohne Datum, welche Anfrage ohne Rücklauf. Ohne diese Liste bleibt Art. 12 eine Datei auf dem Server des Lieferanten. Mit ihr wird die Umstellung Tagesgeschäft. Eine neue Charge ohne Abgleich zum dokumentierten Stand macht den Status in der Akte falsch.

Typischer Fehler

Der häufigste Fehler ist, das alte Recyclinglogo als Art.-12-Erfüllung zu verbuchen. Die Verordnung verlangt harmonisierte Angaben. Ein altes Zeichen kann der Ist-Stand sein, nicht der Zielstand. Der Prüfer fragt nach dem Plan, nicht nach dem gewohnten Symbol. Ohne Frist am Plan bleibt der Ist-Stand die ganze Akte.

Der zweite: Art. 15 zu vergessen, weil „wir kennzeichnen schon das Material“. Name, Anschrift und Identifikationsmerkmal sind ein eigener Satz. Wer sie nur im Impressum führt, hat sie auf der Verpackung nicht. Die Akte muss den Ort nennen. Begleitpapier ohne Fundstelle ist später nicht zu halten.

Der dritte: Artwork als intern erledigt zu markieren, obwohl der Lieferant noch die alte Platte druckt. Der Nachweis braucht das Datum der Umstellung. Catenis hält den Status; die Charge bleibt in der Produktion. Eine Vorschau ohne Charge trägt nicht. Der Status in der Akte muss zur laufenden Charge, zum konkreten Format und zum benannten Lieferanten genau passen.

Grenze

Das Lexikon ordnet den Begriff ein. Es sagt nicht, welches Zeichen auf einem Format stehen muss, ob Begleitpapiere reichen oder welche Buße droht. Das bleibt bei Durchführungsakten, Artwork und Rechtsberatung.

Catenis dokumentiert Inventar, Stand, Nachweis, Zeitstempel. Druck, Etikett und Behördenweg bleiben außerhalb. Eine Ampel ist Arbeitsansicht, keine Freigabe der Grafik. Wer die Akte in der Plattform führt, kann sie einem Prüfer zeigen; wer sie nur in persönlichen Postfächern hat, kann das meist nicht.

Häufige Fragen

Was ist Kennzeichnung (PPWR Art. 12/15)?

Die PPWR verlangt harmonisierte Kennzeichnung zu Material, Wiederverwendbarkeit und weiteren Verbraucherinformationen. Artwork und Etiketten entstehen typischerweise außerhalb der Plattform; Catenis hält den Umsetzungsstand und die Nachweise. Das Inventar sagt, welche Formate umzustellen sind.

Ersetzt das Lexikon eine Rechtsberatung?

Nein. Die Texte ordnen Themen ein. Rechtliche Bewertung, Register und Behördenprozesse bleiben beim Unternehmen bzw. seinen Beratern.