LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einfach erklärt
Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/lexikon/lksg
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Was es ist
In Deutschland heißt das Gesetz zur Sorgfalt in der Lieferkette LkSG. Die Schwelle hängt an der Beschäftigtenzahl, nicht an einer freiwilligen Erklärung. Wer darunterfällt, muss Risiken für Menschenrechte und Umwelt in der Kette kennen, gegensteuern und den Weg so ablegen, dass ein Prüfer ihn später nachvollziehen kann. Im Alltag steht der direkte Vertragspartner vorn. Weiter hinten in der Kette wird es erst relevant, wenn substantiierte Kenntnis vorliegt.
Das Gesetz verlangt keinen fehlerfreien Lieferantenstamm. Es verlangt einen Prozess: Risiko finden, priorisieren, vorbeugen, bei Bedarf abhelfen, Hinweise annehmen, den Ablauf so ablegen, dass er später noch steht. Wer nur eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und den Einkauf unverändert lässt, hat die Pflicht nicht erfüllt.
Im Betrieb landet das bei Einkauf, Qualität und oft einer Stelle, die intern „Menschenrechtsbeauftragter“ heißt. Die Rolle braucht Zugriff auf Verträge, Freigaben und offene Lieferanten. Ohne das Mandat bleibt sie ein Titel auf der Folie.
Catenis hält Lieferanten, Fragebögen, Fristen und Nachweise an einem Ort. Die rechtliche Einordnung, wer unter die Schwelle fällt, trifft das Unternehmen mit seiner Beratung. Die Plattform entscheidet das nicht.
Geltungsbereich
Seit 2024 gilt das LkSG typischerweise ab 1.000 Beschäftigten im Unternehmen. Die genaue Zählung und Konzernzurechnung stehen im Gesetz und in der BAFA-Praxis; hier wird sie nicht nachgerechnet. Unter der Schwelle besteht keine unmittelbare LkSG-Pflicht. Kundenfragebögen, Audits und Vertragsklauseln erreichen denselben Mittelstand trotzdem.
Pflichtig ist das Unternehmen, nicht der einzelne Einkäufer. Operativ sitzt die Arbeit trotzdem dort: Stammdaten, Bestellvolumen, wer wirklich unter Vertrag steht. Der unmittelbare Zulieferer ist der erste Kreis. Mittelbare Stufen kommen dazu, wenn substantiierte Kenntnis vorliegt – ein konkreter, nachvollziehbarer Hinweis, kein allgemeines Länderrisiko.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken stehen im Gesetz nebeneinander. REACH, PPWR oder ein ISO-Zertifikat ersetzen die Sorgfalt nicht. Sie können dieselbe Lieferantenakte füllen, bleiben aber eigene Anforderungen. Ein gültiges 14001-Zertifikat sagt nichts über Kinderarbeit in der Vorstufe; ein unterschriebener Kodex sagt nichts über Blei in der Verpackung.
Die CSDDD sitzt darüber als EU-Richtlinie. Was in Deutschland wann gilt, steht im Umsetzungsgesetz. Bis dahin bleibt das LkSG der vollstreckbare Katalog, die Richtlinie der Maßstab für Novellen.
Was zu tun ist
Zuerst die unmittelbaren Zulieferer listen: Vertrag, Leistung, Land, Branche, Volumen. Wer nur „unsere Lieferanten“ sagt, kann nicht priorisieren. Die abstrakte Risikoanalyse sortiert Länder und Geschäftsmodelle, bevor der Aufwand in die Breite geht.
Danach die konkrete Prüfung bei den priorisierten Partnern: Fragebogen, Nachweis, Gespräch oder Audit. Das Ergebnis muss in die Akte, auch wenn nichts Auffälliges herauskommt. Eine leere Antwort ohne Datum ist später nicht zu halten.
Prävention folgt dem gefundenen Risiko: Kodex, Klausel, Schulung, geänderte Bestellpraxis. Abhilfe, wenn ein Verstoß da ist oder unmittelbar droht – mit Frist und Zuständigkeit, nicht mit einem einmaligen Schreiben. Das Beschwerdeverfahren nach § 8 muss erreichbar sein und Fälle führen, intern und in der Kette.
Dokumentation ist keine Extra-Erzählung für den Bericht. Was geprüft, entschieden und getan wurde, einschließlich der Lücken, gehört in die Unterlage. Das Gesetz erwartet in der Regel sieben Jahre Aufbewahrung. Der BAFA-Bericht stützt sich darauf; die formale Außenberichterstattung wurde reduziert, die interne Nachweisführung nicht.
In Catenis steuert das LkSG-Cockpit den Stand der sechs Sorgfaltspflichten pro Lieferant. Ampel und Frist zeigen, was offen ist. Die Plattform ersetzt weder die BAFA-Einreichung noch die Rechtsberatung.
Was der Einkauf braucht, ist eine Liste, die man am Montag öffnen kann: welcher Partner ist rot, welcher Nachweis läuft in 30 Tagen ab, welche Abhilfe hat keine Frist. Ohne diese Ansicht bleibt die Sorgfalt eine Projektfolie. Mit ihr wird sie Tagesgeschäft – unspektakulär, dafür prüfbar.
Typischer Fehler
Der häufigste Fehler ist die Vollabfrage aller Vorstufen „damit wir sicher sind“. Das Gesetz verlangt das nicht. Es erzeugt Excel, die niemand pflegt, und verdeckt die Partner, bei denen der Aufwand sich lohnt.
Der zweite Fehler: eine Grundsatzerklärung und ein unterschriebener Kodex, danach keine Nachfassung. Prävention ohne Frist und ohne offene Punkte in der Akte ist Dekoration. Der Prüfer fragt nach dem nächsten Schritt, nicht nach dem PDF auf der Website.
Der dritte: substantiierte Kenntnis mit einem Zeitungsartikel über ein Land gleichzusetzen. Dann wird entweder die ganze Region angeschrieben oder der Hinweis ignoriert. Beides ist unbegründet. Der Hinweis muss konkret und nachvollziehbar sein; dann wird die Analyse ausgeweitet. Wer das Datum, die Quelle und die Entscheidung nicht festhält, kann ein Jahr später nicht erklären, warum er gehandelt oder nicht gehandelt hat.
Grenze
Das Lexikon ordnet den Begriff ein. Es sagt nicht, ob ein bestimmtes Unternehmen unter die Schwelle fällt, wie Konzerngesellschaften zu zählen sind oder welche Buße droht. Das bleibt bei Rechtsberatung und, wo einschlägig, beim BAFA. Auch die Frage, ob ein Vertragspartner „unmittelbar“ ist, entscheidet der Sachverhalt, nicht die Software.
Catenis dokumentiert den Weg: Lieferant, Fragebogen, Nachweis, Maßnahme, Freigabe, Zeitstempel. Register, Behördenmeldung und die Bewertung im Einzelfall bleiben außerhalb. Eine Ampel ist Arbeitsansicht, kein Rechtsgutachten. Wer die Akte in der Plattform führt, kann sie einem Prüfer zeigen; wer sie nur in persönlichen Postfächern hat, kann das meist nicht.
Häufige Fragen
Was ist LkSG?
In Deutschland heißt das Gesetz zur Sorgfalt in der Lieferkette LkSG. Die Schwelle hängt an der Beschäftigtenzahl, nicht an einer freiwilligen Erklärung. Wer darunterfällt, muss Risiken für Menschenrechte und Umwelt in der Kette kennen, gegensteuern und den Weg so ablegen, dass ein Prüfer ihn später nachvollziehen kann. Im Alltag steht der direkte Vertragspartner vorn. Weiter hinten in der Kette wird es erst relevant, wenn substantiierte Kenntnis vorliegt.
Ersetzt das Lexikon eine Rechtsberatung?
Nein. Die Texte ordnen Themen ein. Rechtliche Bewertung, Register und Behördenprozesse bleiben beim Unternehmen bzw. seinen Beratern.