REACH – Stoffe, SVHC und Lieferantennachweis einfach erklärt
Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/lexikon/reach
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Was es ist
REACH regelt Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU; Catenis führt es als Anforderung und als Nachweistyp in PPWR-Art.-16-Anfragen. Die Registrierung bei der ECHA bleibt beim Verpflichteten.
REACH (EG) Nr. 1907/2006 steuert, welche Stoffe in der EU registriert, bewertet, zugelassen oder beschränkt werden. Für die Lieferkette sind drei Stellen alltäglich: die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC), Anhang XIV (Zulassung) und Anhang XVII (Beschränkungen). Wer ein Erzeugnis liefert, schuldet oft Information, nicht die Registrierung des Stoffes selbst.
Die Registrierung bei der ECHA betrifft Hersteller und Importeure von Stoffen ab der Mengenschwelle. Das ist ein Chemikalienrecht mit Dossier, nicht ein Lieferanten-PDF. Catenis speichert Aussagen und Unterlagen; es ersetzt das ECHA-Konto nicht.
In Catenis liegt REACH als Anforderung an Lieferanten und als Nachweistyp in den PPWR-Art.-16-Anfragen: Einhaltung zu besorgniserregenden Stoffen. Zusätzlich gibt es den REACH-Fragebogen. Beides dokumentiert die Kette, registriert keinen Stoff.
Im Alltag teilen sich Chemie, Einkauf und Qualität die Arbeit: Wer das Sicherheitsdatenblatt pflegt, wer die Erzeugniserklärung anfordert, wer die Art.-16-Checkliste abhakt. Fehlt die Zuständigkeit, liegt dasselbe PDF dreimal im Postfach und nirgendwo mit Datum in der Akte.
Geltungsbereich
Stoff, Gemisch und Erzeugnis haben unterschiedliche Pflichten. Der Formulierer registriert anders als der Schraubenlieferant, der einen SVHC-Anteil über 0,1 Gewichtsprozent im Erzeugnis mitteilen muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wer „wir sind REACH-konform“ ohne Rolle schreibt, hat die Pflicht nicht benannt.
PPWR Art. 5 und Art. 16 treffen oft dieselbe Verpackung: Schwermetalle, besorgniserregende Stoffe, Zeichnungen. REACH bleibt das Chemikalienregime, die PPWR das Verpackungsregime. Catenis hält beide Nachweistypen in einer Anfrage, vermischt die Rechtsgrundlagen nicht.
RoHS beschränkt Stoffe in Elektrogeräten, REACH gilt parallel für dieselben Teile, wenn SVHC oder Beschränkungen greifen. Ein RoHS-Testbericht ersetzt die SVHC-Mitteilung nicht. Die Akte kann beide Dateien tragen. Wer nur eine Datei anfordert, weil Stoffe gleich Stoffe seien, findet die Lücke im nächsten Kundenbogen.
Catenis entscheidet nicht, ob ein Stoff zulassungspflichtig ist oder ob eine Ausnahme greift. Die Ampel zeigt, ob der Lieferant geliefert hat, was angefragt war.
Die Kandidatenliste ändert sich. Eine Erklärung „keine SVHC“ ohne Datum und ohne Listenstand ist nach der nächsten Ergänzung unsicher. Wer Erzeugnisse mit weichmacherhaltigen Kunststoffen oder bestimmten Oberflächen liefert, sollte die Wiedervorlage an den Listenzyklus koppeln, nicht an das Onboarding-Datum.
Was zu tun ist
Rolle klären: Stoff herstellen oder einführen, gemisch formulieren, Erzeugnis liefern. Davon hängt ab, ob ECHA-Registrierung, Sicherheitsdatenblatt oder Erzeugnisinformation die richtige Spur ist.
Für Erzeugnisse die relevanten Teile und Verpackungen listen und den REACH-Nachweis anfordern – im Art.-16-Set oder im Fragebogen. „Frei von SVHC“ ohne Datum und ohne Bezug zur Kandidatenliste ist schwach, weil die Liste wächst.
Antworten mit Datum ablegen. Eine Erklärung von 2019 zu einer Liste von 2026 trägt nicht. Catenis hält den Upload und den Status (offen, da, akzeptiert, Lücke). Die Bewertung, ob der Inhalt stimmt, bleibt Fachstelle oder Labor.
Wo Registrierung nötig ist, läuft sie bei der ECHA. Die Registriernummer gehört in das Dossier des Verpflichteten, nicht als Ersatz in den Lieferantenfragebogen, wenn der Partner den Stoff gar nicht registriert.
Wiedervorlage, wenn die Kandidatenliste aktualisiert wird oder das Teil wechselt. Ein einmaliger Haken „REACH ok“ in der ERP-Zeile veraltet still.
Für Verpackungen den Art.-16-Nachweistyp REACH nutzen, wenn die PPWR-Anfrage läuft – Zeichnungen und Schwermetalle daneben, nicht stattdessen. Für Stoffe und Gemische den Fragebogen oder die Anforderung setzen. Die beiden Wege nicht in ein Sammelmail ohne Typ werfen.
Typischer Fehler
Sicherheitsdatenblatt und Erzeugniserklärung verwechseln. Das SDB gehört zum Stoff oder Gemisch. Für ein montiertes Teil braucht der Kunde oft die SVHC-Information nach Art. 33, kein 16-Abschnitt-SDB der Lackdose von 2014.
Eine pauschale Konformitätserklärung ohne Stoffbezug und ohne Datum als Dauerlösung. Prüfer und Kunden fragen nach der Liste, auf die sich die Erklärung stützt.
Die ECHA-Registrierung mit dem Catenis-Nachweis gleichsetzen. Die Plattform kann die Registrierung nicht vornehmen. Wer das erwartet, sucht am falschen Ort.
Eine Art.-16-Checkliste auf „ok“ setzen, ohne die Datei gelesen zu haben. Der Status in Catenis ist Arbeitsstand. Die fachliche Prüfung bleibt beim Menschen, der Schwermetalle, Zeichnungen und REACH-Erklärung auseinanderhalten kann.
Die Registriernummer eines Vorlieferanten als eigene ECHA-Registrierung ausgeben. Die Nummer gehört zum Stoff und zum Verpflichteten. Catenis speichert, was hochgeladen wird; die Zuordnung zur Rolle bleibt Facharbeit.
Grenze
Das Lexikon ordnet REACH in der Lieferkette ein. Es sagt nicht, ob ein Stoff registrierungspflichtig ist, welcher Grenzwert gilt oder wie eine Zulassung zu beantragen ist. Das bleibt bei Beratung, Labor und ECHA.
Catenis dokumentiert Anforderung, Fragebogen und Art.-16-Nachweis. Die Registrierung bei der ECHA, das IUCLID-Dossier und die rechtliche Freigabe bleiben extern. Eine akzeptierte Datei in der Checkliste ist kein Behördenbescheid. Wer ein Stoffdossier führen muss, tut das im ECHA-Konto, nicht in der Lieferantenakte. Zulassung nach Anhang XIV beantragt niemand über den Fragebogen.
Häufige Fragen
Was ist REACH?
REACH regelt Registrierung, Bewertung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU; Catenis führt es als Anforderung und als Nachweistyp in PPWR-Art.-16-Anfragen. Die Registrierung bei der ECHA bleibt beim Verpflichteten.
Ersetzt das Lexikon eine Rechtsberatung?
Nein. Die Texte ordnen Themen ein. Rechtliche Bewertung, Register und Behördenprozesse bleiben beim Unternehmen bzw. seinen Beratern.