Stoffbeschränkungen – PPWR Artikel 5 einfach erklärt

Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/lexikon/stoffbeschraenkungen

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Was es ist

Artikel 5 der PPWR begrenzt Schwermetalle und bestimmte Stoffe in Verpackungen, darunter PFAS-Vorgaben mit Übergangsfristen; die Prüfung stützt sich auf Lieferantennachweise und Laborangaben. REACH und RoHS können parallel gelten.

Artikel 5 setzt Grenzen für Stoffe in der Verpackung, nicht im Füllgut. Schwermetalle und bestimmte weitere Stoffe gehören dazu, darunter PFAS-Vorgaben mit Übergangsfristen. Die Prüfung ist eine Akte aus Lieferantenerklärung, Laborangabe und Scope, keine einmalige E-Mail. Eine Konzernrichtlinie ohne Formatbezug trägt die Prüfung nicht.

Im Betrieb sitzt das bei QM, Einkauf und oft einer Stoffstelle. Ohne Inventar ist unklar, welches Format geprüft werden muss. Ohne Lieferant bleibt der Laborbericht ein PDF ohne Adresse. REACH und RoHS können denselben Partner treffen und bleiben eigene Regelwerke. Die Akte muss die Wege trennen und denselben Partner trotzdem einmal führen.

Catenis hält Inventar, Art.-16-Anfragen und die abgelegten Nachweise. Die Laborbeauftragung, die Bewertung im Einzelfall und Behördenwege bleiben außerhalb. Die Plattform setzt keine Grenzwerte fest. Grün heißt: Status dokumentiert, nicht dass der Stoff zulässig ist.

Geltungsbereich

Artikel 5 gilt für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Welche Stoffgruppe für welches Format einschlägig ist, hängt am Material und am Kontakt – etwa Lebensmittelkontakt bei PFAS. Hier wird das nicht für eine Rezeptur entschieden. Die Akte muss die Einschlägigkeit trotzdem datiert begründen.

Pflichtig ist das Unternehmen in seiner Rolle als Inverkehrbringer. Operativ muss der Einkauf die Verpackungslieferanten fragen, nicht den Lieferanten des Gussteils. Eine allgemeine Lieferantenrichtlinie ohne Formatbezug trägt die Prüfung nicht. Der unmittelbare Verpackungspartner ist der erste Kreis.

REACH und RoHS laufen parallel, wo sie gelten. Eine REACH-Erklärung kann Stoffe abdecken und trotzdem die PPWR-Frage offen lassen. Ein RoHS-Test am Gerät sagt nichts über die Transportfolie. Die Akte muss die Regelwerke trennen und denselben Lieferanten trotzdem einmal führen. Vermischt werden die Unterlagen nicht.

Übergangsfristen stehen in der Verordnung. Catenis dokumentiert Status und Nachweise; sie rechnet keine Frist automatisch in eine Rechtsfolge um. Was noch in der Übergangszeit liegt, braucht trotzdem eine datierte Unterlage. Ein leeres Feld „später“ ist später nicht zu halten.

Was zu tun ist

Zuerst im Inventar markieren, welche Formate stofflich relevant sind: Kunststoff, Verbund, Lebensmittelkontakt, Druckfarben, Beschichtungen. Ohne diese Sortierung wird jede Anfrage zur Massenmail. Eine Zeile „Kunststoff“ ohne Kontaktangabe trägt die PFAS-Frage nicht.

Danach Art.-16-Anfragen an die Verpackungslieferanten: Schwermetalle, PFAS soweit einschlägig, Verweis auf vorhandene Laborberichte. Die Anfrage braucht Datum, Format und eine Stelle für die Antwort. Eine Mail ohne Formatzitierung erzeugt eine leere Bestätigung.

Rücklauf prüfen. Eine leere Bestätigung ohne Stoffbezug ist später nicht zu halten. Fehlt die Unterlage, Frist setzen und nachfassen. Das Ergebnis gehört in die Akte, auch wenn nichts Auffälliges gemeldet wird. „Liegt nicht vor“ mit Datum ist mehr wert als eine verschwundene Mail.

REACH- und RoHS-Nachweise daneben legen, nicht darüber. Wer sie vermischt, findet im Audit die falsche Erklärung. Catenis hält beide Typen; die Bewertung bleibt beim Unternehmen.

In Catenis steuert die Stoff-Maßnahme den Guide und die Anfragen. Ampel und Frist zeigen offene Formate. Grün heißt: Status dokumentiert oder begründet nicht erforderlich. Die Plattform ersetzt weder Labor noch Freigabe der Rezeptur.

Was der Einkauf braucht, ist die Liste für Montag: welches Format, welcher Stoffnachweis, welches Datum, welche Erinnerung. Ohne diese Liste bleibt Art. 5 eine Policy ohne Akte. Mit ihr wird die Prüfung Tagesgeschäft. Neue Folien oder Druckfarben gehören sofort in die Zeile, sonst hängt die DoC an einem alten Laborbericht.

Typischer Fehler

Der häufigste Fehler ist, eine alte Schwermetall-Erklärung für alle neuen Formate weiterzuverwenden. Wechselt die Folie, ist die Erklärung falsch. Das Inventar muss die Zuordnung tragen. Der Prüfer fragt nach dem Format, nicht nach dem ältesten PDF im Ordner. Eine Sammelerklärung ohne Zeilenbezug trägt die DoC nicht.

Der zweite: PFAS zu ignorieren, weil „wir haben keinen Lebensmittelkontakt“, ohne das im Scope festzuhalten. Die Begründung gehört in die Akte. Ein stillschweigendes Weglassen ist später nicht zu erklären. N/A ohne Satz ist dasselbe wie offen. Wechselt der Kontakt des Formats, muss die Begründung ein neues Datum tragen.

Der dritte: Laborwerte in persönlichen Postfächern zu lassen. Der Prüfer fragt nach der Verknüpfung zu Format und Lieferant. Catenis hält den Nachweis; die Bewertung bleibt beim Unternehmen. Wechselt die Person, ist das Postfach weg. Die Verknüpfung muss das Format nennen.

Grenze

Das Lexikon ordnet den Begriff ein. Es sagt nicht, ob ein bestimmter Stoff in einem Format zulässig ist, welche Übergangsfrist im Einzelfall greift oder welche Buße droht. Das bleibt bei Labor, Rechtsberatung und der Verordnung.

Catenis dokumentiert Inventar, Anfrage, Nachweis, Zeitstempel. Artwork, Behördenmeldung und Laborauftrag bleiben außerhalb. Eine Ampel ist Arbeitsansicht, kein Stoffgutachten. Wer die Akte in der Plattform führt, kann sie einem Prüfer zeigen; wer sie nur in persönlichen Postfächern hat, kann das meist nicht.

Häufige Fragen

Was ist Stoffbeschränkungen (PPWR Art. 5)?

Artikel 5 der PPWR begrenzt Schwermetalle und bestimmte Stoffe in Verpackungen, darunter PFAS-Vorgaben mit Übergangsfristen; die Prüfung stützt sich auf Lieferantennachweise und Laborangaben. REACH und RoHS können parallel gelten.

Ersetzt das Lexikon eine Rechtsberatung?

Nein. Die Texte ordnen Themen ein. Rechtliche Bewertung, Register und Behördenprozesse bleiben beim Unternehmen bzw. seinen Beratern.