Öffentliche Beschwerdekanäle nach LkSG § 8

Autor Christian Ehrmann · Stand 28.08.2026 · https://www.catenis.de/studie/lksg-beschwerdekanal

Bei Zitat URL und Abrufdatum angeben. Keine Rechtsberatung.

Manuelle Prüfung von 100 eingefrorenen Unternehmenswebsites: gezählt wird nur eine konkrete, ohne Login erreichbare URL — Formular, E-Mail-Meldestelle oder externes Hinweisgeber-Tool mit erkennbarem Bezug zu Menschenrechten, Lieferkette oder LkSG.

Nicht gezählt: generische Kontaktformulare, nur PDF im Jahres- oder Nachhaltigkeitsbericht, Login-Wand, bloße Erwähnung ohne Meldeweg.

Stichprobe, kein Register aller berichtspflichtigen Unternehmen. Öffentliche Auffindbarkeit ist nicht dasselbe wie ein wirksames Verfahren im Unternehmen. Keine Rechtsberatung.

Autor: Christian Ehrmann. Bei Zitat URL und Abrufdatum angeben.

Auf einen Blick

  • 100 eingefrorene Unternehmenswebsites, manuell geprüft
  • Kriterium: ohne Login erreichbarer Meldeweg mit LkSG-/Menschenrechtsbezug
  • Keine Rechtsberatung, keine Behördenmeldung

Häufige Fragen

Was zählt als öffentlicher Kanal?

Nur eine konkrete, ohne Login erreichbare URL: Formular, E-Mail-Meldestelle oder externes Hinweisgeber-Tool mit erkennbarem Bezug zu Menschenrechten, Lieferkette oder LkSG.

Ist das ein Rechtsgutachten?

Nein. Die Erhebung prüft öffentliche Auffindbarkeit. Das ist nicht dasselbe wie ein wirksames Verfahren im Unternehmen.